Die häufigste Frage beim Aufmaß lautet: „Wie hoch muss das denn sein?" Die Antwort steht in der Bayerischen Bauordnung und hängt an einer einzigen Größe — der Absturzhöhe. Das ist der senkrechte Abstand zwischen der Fläche, auf der man steht, und der Fläche, auf die man fallen würde.
Die zwei Schwellen
- Bis 12 m Absturzhöhe: mindestens 90 cm. Das trifft auf so gut wie jeden Balkon am Einfamilienhaus zu.
- Über 12 m Absturzhöhe: mindestens 110 cm. Relevant bei Mehrfamilienhäusern ab etwa dem vierten Obergeschoss.
Gemessen wird von der fertigen Standfläche aus. Das ist eine Falle bei Sanierungen: Wer nachträglich Fliesen, Terrassendielen oder eine Dämmung auf den Balkon legt, hebt die Standfläche an und verkleinert damit die Geländerhöhe. Aus 90 cm werden schnell 84 — und das Geländer ist nicht mehr regelkonform. Deshalb fragen wir beim Aufmaß immer nach, was noch auf den Boden kommt.
Der Füllstababstand ist nicht verhandelbar
Ein Geländer soll nicht nur Erwachsene halten, sondern auch verhindern, dass Kinder hindurchrutschen. Deshalb liegt der lichte Abstand zwischen senkrechten Stäben bei maximal 12 cm. Bei uns sind es in der Regel 11 cm — mit Reserve, damit auch nach dem Beschichten und bei Fertigungstoleranzen niemand nachmessen muss.
Ebenso wichtig: keine Leiterwirkung. Waagerechte Streben auf halber Höhe sehen gut aus, laden Kinder aber zum Klettern ein. Wo es optisch waagerecht wirken soll, arbeiten wir deshalb mit Lochblech, Streckmetall oder Glas statt mit Querstäben.
Was viele unterschätzen: die Befestigung
Ein Geländer ist nur so stark wie das, worin es steckt. Die Bauordnung schreibt für Wohngebäude eine horizontale Holmlast vor — vereinfacht: Das Geländer muss aushalten, dass sich mehrere Menschen dagegenlehnen. Diese Kraft landet vollständig in den Dübeln.
Beton ist unkritisch. Schwierig wird es bei Lochziegel, bei gedämmten Fassaden (dort braucht es Abstandsmontagesysteme, die die Dämmung überbrücken) und bei ausgebrochenen Balkonrändern. Genau deshalb schauen wir uns beim Aufmaß den Untergrund an und rechnen nicht nur die Länge.
Kurz zusammengefasst
- 90 cm bis 12 m Absturzhöhe, 110 cm darüber — gemessen ab fertigem Boden
- Füllstababstand höchstens 12 cm, keine kletterbaren Querstreben
- Die Verankerung entscheidet über die Tragfähigkeit, nicht das Material des Geländers
Schlosserei